Platzordnung

  1. Die Benutzung des Hundeübungsplatzes und der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  2. Den Anweisungen der Übungswarte bzw. des Vorstandes ist Folge zu leisten.
     
  3. Außerhalb des eingezäunten Hundeübungsplatzes sind die Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Mit dem angeleinten Hund ist auf ausreichend Abstand zu den anderen Hunden zu achten, da Hunde an der Leine unverträglich sein können
     
  4. Die „Hinterlassenschaften“ der Hunde sind zu entfernen und in den dafür vorgesehenen „grünen Tonnen“ auf dem Übungsgelände zu entsorgen. Dies gilt insbesondere außerhalb des eingezäunten Hundeübungsplatzes.
     
  5. An Geräten oder am Zaun festgestellte Schäden sind unverzüglich den Übungswarten bzw. dem Vorstand mitzuteilen.
     
  6. Nicht-Vereinsmitglieder dürfen den Hundeübungsplatz erst nach vorheriger Absprache mit den Übungswarten bzw. dem Vorstand betreten. Voraussetzung ist weiterhin die Vorlage von Impfausweis und Versicherungsnachweis.
     
  7. Kinder unter 16 Jahren (ausgenommen Vereinsmitglieder) dürfen den Hundeübungsplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten / einer Aufsichtsperson betreten.
     
  8. Leckerchen an andere Hunde bitte nur nach Absprache mit deren Besitzern verabreichen. Nicht jeder möchte, dass sein Hund andere Menschen anbettelt, von Fremden überhaupt etwas annimmt usw., außerdem gibt es viele Hunde mit Futterunverträglichkeiten.
     
  9. Während dem Freilaufen der Hunde werden keine Spielzeuge oder Beuteobjekte verwendet. Auch wenn es oft gut geht, kann eine solche Situation in einer Beißerei enden.

 

Wir bitten um Beachtung !!!

DER VORSTAND

 



 
Letzte Änderung am 12.12.2009 um 11:39.       Powered by Website Baker